am 17.04.2020 hat die Landesregierung die für Baden-Württemberg geltende aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Demnach gilt: Sämtliche Veranstaltungen, die nicht der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsfür- oder ‑vorsorge oder dem Betrieb von geöffneten Einrichtungen dienen, bleiben weiterhin zunächst bis zum 03. Mai grundsätzlich untersagt.
Sämtliche städtischen Versammlungsstätten in Plochingen bleiben daher nach wie vor bis auf weiteres generell geschlossen. Somit findet auch weiterhin keinerlei Spielbetrieb statt.